Ja, in Ihrem Browser müssen Cookies aktiviert sein. Die Funktion ist erforderlich, damit die Online-Shops den Einkauf zuordnen und die Cashback-Gutschriften gewähren können. Cookies sind standardmäßig aktiviert (sofern diese nicht manuell deaktiviert wurden).
Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt ab dem ersten vollen Euro des bestätigten Cashbacks und wird auf Ihr Vorteilskonto im Kundenportal gutgeschrieben.
Der Cashback-Betrag wird als „vorgemerkt“ im Status angezeigt, sobald der Onlineshop bzw. der Affiliatepartner den Kauf bzw. die rechtmäßige Zahlung bestätigt hat. Einzelne Shops können bis zu 3 bis 5 Monate mit der Bestätigung warten – da zusätzlich zum garantierten Umtauschrecht Einzelvereinbarungen zu Stornierungsmöglichkeiten existieren und die Abrechnungen periodisch vorgenommen werden. Z. B. hat About You eine Widerrufsfrist von 100 Tagen.
Falls Sie Ihren Cashback nicht in der Transaktionsübersicht finden, besteht unter Umständen ein technisches Problem mit der Zuordnung Ihrer Transaktion. Wenn das der Fall ist, warten Sie zunächst ca. 48 Stunden ab, ob es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Sollte auch nach 48 Stunden keine Transaktion vorgemerkt sein, können Sie nach Anmeldung auf Ihrer Vorteilswelt unter „Service“, „Kontakt“ mit der Auswahl des richtigen Formulars „S-Cashback Online“ eine Nachbuchungsanfrage versenden.
Es kann unter Umständen vorkommen, dass Ihnen ein geringerer Betrag als erwartet gutgeschrieben wird. Ein Grund könnte sein, dass Sie einen Teil der Bestellung retourniert haben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellung das komplette Cashback storniert werden kann. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die Partnershops den Einkaufswert nicht richtig übermitteln. Sollte der Einkaufswert zu gering sein, können Sie uns dies über das Kontaktformular mitteilen und wir kümmern uns um eine Korrektur.
Es gibt einige Faktoren, die die Zuordnung Ihrer Daten erschweren bzw. unmöglich machen können. Daher möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen für den Einkauf geben:
1. Ihr Browser muss Cookies (insbesondere sogenannte „Drittanbieter“ oder „3rd-Party“-Cookies) akzeptieren und JavaScript sollte aktiviert sein. Lesen Sie dazu bei Bedarf die Hilfe Ihres Browsers.
2. Deaktivieren Sie eventuelle Ad-Blocker oder Pop-up-Blocker. Auch Kindersicherungsprogramme können die Erfassung des Cashbacks stören.
3. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Kundenportal an und rufen Sie von dort aus den Shop Ihrer Wahl auf.
4. Öffnen Sie nun keine weiteren Tabs oder Fenster mehr und klicken Sie auch nichts in anderen Tabs oder Fenstern an. Rufen Sie von nun an bitte insbesondere keine Preisvergleiche oder Gutscheinseiten mehr auf.
5. Bitte führen Sie Ihren Kaufprozess in einem Durchgang und ohne Unterbrechungen durch. Grundbedingung für eine richtige Zuweisung ist, dass Sie sich über eine berechtigte Sparkasse zu unserem Partnershop klicken – falls Sie direkt auf die Partnerseite gehen oder die Bestellung telefonisch beim Partner aufgeben, können wir Ihre Daten nicht zuordnen und Sie erhalten keine Gutschrift. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei uns einloggen und dann auf die Seite des Partnershops gehen.
Cookies sind kleine Textdateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Es wird lediglich eine eindeutige Kennung darin gespeichert, die die Transaktionen Ihres Kontos zuordnet. Diese Kennung ist für den Partnershop nicht verwertbar. Persönliche Informationen werden auf keinen Fall darin gespeichert. Für die Erfassung des Einkaufs für das Cashback ist das Cookie allerdings sehr wichtig, da nur so der Partnershop zuordnen kann, über welche Webseite der Einkauf vermittelt wurde und daher das Cashback gezahlt werden muss.
Eine Nutzung der S-Cashback App ist auch dann möglich, wenn der Datennutzung widersprochen wird. Personalisierte Inhalte, wie z.B. ausgewählte Vorteile der S-Cashback App, persönlich zugeschnittene Produktinteressen, Coupons und persönliche Nutzungserfahrungen können ohne Zustimmung nicht dargestellt werden.
Ja. Alle Funktionen der S-Cashback App können auf mehreren Smartphones mit iOS (ab iOS 11) oder Android (ab Android 6) dargestellt werden. Dazu einfach die S-Cashback App auf die gewünschten Endgeräte herunterladen und mit den persönlichen S-Cashback-Zugangsdaten anmelden. Zur Verfügung stehende Updates erfolgen, wenn in den Einstellungen Ihres Endgerätes voreingestellt, automatisch beim Öffnen der bestehenden S-Cashback App bzw. wird Ihnen im App Store (Apple/Google Play Store) angezeigt.
Diese finden Sie unter „Coupons“ in der App. Einfach eCoupon vor dem Einkauf per Klick auf „Jetzt aktivieren“ aktivieren, dieser steht für den nächsten Einkauf zum Einsatz bereit. Achten Sie auf die Laufzeit des Coupons. Extra-Cashback wird nur im bestimmten Aktionszeitraum gutgeschrieben.
Sollte Ihnen in Ihrem Vorteilskonto eine fehlende Cashback Gutschrift auffallen, setzen Sie Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Cashback Gutschrift ist bis max. 30 Tage nach Kaufdatum möglich!
Um S-Cashback nutzen zu können, registrieren Sie sich einmalig über das Sparkassen-Kundenportal oder direkt über die S-Cashback-App. Sie registrieren sich einmalig mit folgenden Daten:
• IBAN
• Nummer der Sparkassen-Karte (ist auf der Rückseite der Karte zu finden)
• Geburtsdatum
• E-Mail-Adresse
• Passwort
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Mit Bestätigung des Aktivierungslinks wird die Registrierung abgeschlossen. Eine Teilnahme an S-Cashback ist nur möglich, wenn Ihre Sparkasse an S-Cashback teilnimmt und Sie zur Teilnahme berechtigt sind.
Die Daten der Kunden sind sicher und durch modernste Sicherungsmaßnahmen auch vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt.
Bei unseren Cashback Partnern erhalten Sie automatisch Cashback, indem Sie mit Ihrer Sparkassen-Karte (Debitkarte) oder Ihrer Sparkassen-Kreditkarte zahlen. Durch den Einsatz von Aktions-Coupons können Sie das Cashback sogar noch vervielfachen. Beim Onlineshopping nutzen Sie den Link zum entsprechenden Shop und kaufen bei einem von über 1.000 Onlineshops ein.
Sie erhalten S-Cashback Regional bei jedem Einkauf aller an S-Cashback teilnehmenden Händler. Die Teilnahme erkennen Sie an einem Tür- oder/und Kassenaufkleber, im Sparkassen-Kundenportal sowie in der S-Cashback App.
Ihr Geld-zurück-Vorteil (Cashback) variiert je nach Händler und Branche. Wie viel Cashback Sie bei unseren Partnern erhalten, können Sie im Sparkassen-Kundenportal oder in der S-Cashback App einsehen.
Ihre S-Cashback-Umsätze und weitere Informationen finden Sie in Ihrem Vorteilskonto, im Sparkassen-Kundenportal oder in der S-Cashback-App.
Sofern der Händler dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, erhalten Sie immer Cashback, auch bei besonderen Aktionen.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um am S-Cashback-Programm teilnehmen zu können. Neben dem Alter müssen Sie eine Bankverbindung bei einer Sparkasse haben und Ihr Wohnsitz muss zudem in Deutschland liegen.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Ticketschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Ticketschutz (Auszug): Erstattung: Online- und Print-Tickets werden bis zu 250 Euro je Ticket erstattet. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt und keine angemessene Ersatzleistung angeboten, werden die Tickets vollständig erstattet.Weltweiter Schutz Erstattungsfähig sind Tickets für Veranstaltungen im In- und Ausland. Alle Ticketkäufe, die auf den Namen des Kontoinhabers gebucht werden, sind versichert.
Können Sie eine Veranstaltung aus unverschuldeten Gründen nicht besuchen, greift der Ticketschutz Ihrer Sparkasse.
Wenn Sie eine Veranstaltung aus von Ihnen verschuldeten Gründen nicht besuchen, gilt der Ticketschutz nicht.
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik „Ticketschutz" aus.
Haben Sie den Ticketschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Ticketschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten, den USA und Kanada.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Mietwagenschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Mietwagenschutz (Auszug): Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Die Versicherungsleistung beträgt maximal 2.500 Euro pro versicherungsfall.
Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung gemieteter PKWs durch Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, Diebstahl oder Vandalismus. Erstattet wird der vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe.
Nicht versichert sind: Wohnmobile über 4t, Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50ccm, Luft- und Wasserfahrzeuge jeglicher Art, Car-Sharing Fahrzeuge.
Ferner Schäden, die von der bestehenden Kaskoversicherung des Fahrzeugvermieters nicht gedeckt sind, Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeuges,
Schäden durch Elementarereignisse sowie Schäden, die durch ein nicht beherrschbares und unabwendbares Ereignis eingetreten sind.
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik Mietwagenschutz aus.
Den Mietwagenschutz schließen Sie für eine bestimmte Anzahl an Tagen (längstens für 60 Tage pro Vertrag) ab. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr. Es bedarf Iherseits keiner Kündigung.