Fragen und Antworten

    S-Cashback Online

    • Gibt es technische Voraussetzungen?

      Ja, in Ihrem Browser müssen Cookies aktiviert sein. Die Funktion ist erforderlich, damit die Online-Shops den Einkauf zuordnen und die Cashback-Gutschriften gewähren können. Cookies sind standardmäßig aktiviert (sofern diese nicht manuell deaktiviert wurden).

    S-Cashback Regional

    S-Urlaub

    • Welche Reisen kann ich buchen?

      S-Urlaub ist Spezialist für Pauschal- und Last-Minute-Reisen. Darüber hinaus können Kurz- und Städtereisen, Hotelübernachtungen, Kreuzfahrtreisen und Ferienhäuser gebucht werden.

    • Ich plane eine individuelle Reise. Kann ich eine solche Reise auch über S-Urlaub buchen?

      Ja, das so genannte Special-Service-Team von S-Urlaub steht Ihnen montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter 089 - 2070 01521 für individuelle Reisewünsche zur Verfügung. Ob Hochzeitsreise in die Karibik oder Sprachurlaub in Spanien, ob Wandertour in den Alpen oder Kreuzfahrt durch das Mittelmeer – die Kollegen vom Special-Service-Team helfen Ihnen gerne weiter.

    • Wie funktioniert das mit der Rückvergütung?

      Ca. 6 Wochen nach Reiseantritt erhalten Sie die Rückvergütung auf Ihr Vorteilskonto. Bitte beachten Sie, dass die Rückvergütung den Reisebuchungswert nicht direkt bei der Buchung verringert. Sollten Sie die Rückvergütung wider Erwarten auch 6 Wochen nach Reiseantritt nicht erhalten haben, so bitten wir Sie, uns per Kontaktformular zu kontaktieren.

    • Ich habe Fragen zu meiner Buchung. An wen kann ich mich wenden?

      Gerne hilft Ihnen hier die S-Urlaub-Hotline 089 – 20700 1521 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 - 20:00 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertage in der Zeit von 9.00 - 19:00 Uhr weiter. Alternativ wenden Sie sich an den Reiseveranstalter, bei dem Sie die Reise gebucht haben.

    • Wer ist der Kooperationspartner der Sparkassen für das Reiseportal?

      Die namhafte und preisgekrönte Reiseplattform weg.de (Comvel GmbH) ist die Basis für unser Reiseportal. Betrieben wird S-Urlaub von der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG (Mitglied in der Sparkassen-Finanzgruppe).

    S-Mobilgeräteschutz

    • Können registrierte Geräte ausgetauscht werden?

      Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.

    • Was muss ich als Kaufdatum eingeben?

      Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.

    • Was muss ich im Schadensfall tun?

      Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier im Kundenportal (unter „S-Mobilgeräteschutz“) zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Original Kaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Diebstahlfall benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung, inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.

    • Was ist, wenn ich keinen Original-Kaufbeleg habe?

      Der Original-Kaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Original-Kaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. Ebay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI Nummer.

    • Was ist bei der Meldung eines Diebstahls zu beachten?

      Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ, und IMEI-bzw. Serien-Nummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.

    • In welcher Art erfolgt die Regulierung des Schadensfalles?

      Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.

    • Was geschieht, wenn es das versicherte Modell nicht mehr gibt?

      Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.

    • Wie hoch sind die Selbstbehalte?

      Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50,00 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100,00 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart.

    • Wie wird der Selbstbehalt in Abzug gebracht?

      Die reparierte Sache bzw. das Austauschgerät wird Ihnen per Lieferservice zugestellt. Der Selbstbehalt ist bei Übergabe zu leisten.

    • Gibt es eine Höchstleistung je Schadensfall?

      Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000,00 Euro.

    • Können auch Geräte teurer als 1.000 Euro versichert werden?

      Dies ist möglich. In diesem Falle wird bis 1.000,00 Euro reguliert. Darüber hinaus wird die Differenz von Ihnen übernommen.

    • Können beliebig viele Schadensfälle gemeldet werden?

      Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.

    • Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?

      Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.

    • Wann sind Diebstahlschäden ausgeschlossen?

      Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.

    • Welche Geräte können versichert werden?

      Der Versicherungsschutz gilt nur für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.

    • Wo finde ich die IMEI-Nummer?

      Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.

    • Wo gilt der Versicherungsschutz?

      Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.

    • Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

      Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).

    • Wie alt darf ein Gerät bei Registrierung sein?

      Das maximale Gerätealter beträgt drei Jahre. Sobald eine versicherte Sache älter als drei Jahre ist, erlöschen die Registrierung und damit der Versicherungsschutz für diese versicherte Sache automatisch. Sie erhalten rechtzeitig zum Ablauf eine E-Mail, in welcher Sie auf das Erlöschen des Versicherungsschutzes hingewiesen werden.

    • Welche Risiken sind versichert?

      Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden) oder durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.

    GiroCents

    • Wie kann ich bei GiroCents mitmachen?

      Grundsätzlich kann jeder Sparkassenkunde mit einem Privatgirokonto an dem Spendenprogramm GiroCents der Sparkasse teilnehmen. Dafür schalten Sie sich hier im Spendenportal mit nur wenigen Klicks frei: Ganz einfach mit Ihrer IBAN und der Kartennummer Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte). Anschließend legen Sie im Bereich „Mein GiroCents“ Ihren gewünschten monatlichen Spendenbetrag fest. Das können entweder die Cents nach dem Komma sein oder ein festgelegter Betrag von monatlich 0,99 Euro bis 15,99 Euro. Sie entscheiden, wie viel Sie Spenden möchten.

    • Wie kann ich über den Spendenempfänger abstimmen?

      Nach jeder Abbuchung Ihrer gespendeten GiroCents erhalten Sie eine E-Mail, in der die Spendenempfänger aufgeführt werden. Mit Klick auf das Projekt wird die Stimme gezählt. Alternativ können Sie Ihre Stimme für den gesamten Spendenzeitraum abgeben. Hierfür erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Weitere E-Mails werden dann für den aktuellen Spendenzeitraum nicht mehr an Sie gesendet.


    • Ist die Teilnahme an GiroCents ausschließlich über das Internet möglich?

      GiroCents ist ein reines Online-Spendenportal. Damit haben Sie jederzeit einen transparenten Überblick über Spendenprojekte und Ihren Spendeneinsatz. Die Abstimmung über das favorisierte Spendenprojekt erfolgt per E-Mail.

    • Gibt es eine Spendenbescheinigung für GiroCents?

      Für die Sammelspenden GiroCents werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.

    • Woher weiß ich, dass meine gespendeten GiroCents ankommen?

      Wir garantieren, dass jeder einzelne Cent bei den Spendenempfängern ankommt. Bei GiroCents können Sie sogar mitbestimmen, wie das Geld verteilt wird: Sie stimmen online ab, welches Projekt Ihnen besonders wichtig ist. Übrigens: Die Aufwände für die erforderliche Werbung und die technische Infrastruktur tragen ausschließlich die Sparkassen.

    • Wer kann GiroCents-Spendenempfänger werden?

      Jeder Projektträger, Vereine oder Einrichtungen können sich bei der Sparkasse als Spendenempfänger bewerben. Die Sparkasse wählt nach eigenen Kriterien aus, wer als Spendenempfänger vorgestellt wird. Bei Interesse an einer Teilnahme als Spendenempfänger setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Sparkasse in Verbindung.

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